Online-Vortrag und Gespräch
Mit: Roland Huhn (Referent Recht - ADFC-Bundesgeschäftsstelle)
Der Verkaufsstopp und die Warnung aus den Niederlanden, Babboe-Lastenräder nicht mehr zu benutzen, haben auch in Deutschland zu Verunsicherung geführt. Der ADFC hat sich dieser Empfehlung angeschlossen, auch wenn er weiß, dass es vielen ADFC-Mitgliedern schwerfällt, den Alltag ihrer Familie ohne diese Fahrzeuge zu gestalten.
Für einige Modelle organisiert Babboe nach eigenen Angaben derzeit eine Rückrufaktion. Der Geschäftsführer hat angekündigt, dass Besitzer:innen dieser Fahrräder einen Ersatz oder eine andere geeignete Alternative erhalten, außerdem eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Einzelheiten waren Anfang März noch nicht bekannt.
Muss ich die Warnung befolgen? Welche Rechte habe ich, wenn ich ein Babboe-Lastenrad gekauft habe und es zumindest vorübergehend nicht benutzen kann? Welchen Unterschied macht die zweijährige Haftung des Verkäufers für Sachmängel und die fünfjährige Herstellergarantie von Babboe? Was gilt beim Online-Kauf direkt von Babboe?
Diese und andere Frage beantwortet Roland Huhn, Referent Recht des ADFC. Die Veranstaltung der ADFC-Akademie wendet sich an Betroffene und an Aktive, die freie Lastenrad-Initiativen betreuen.
Kostenfrei und nur für ADFC-Mitglieder.
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