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Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht Langfingern das Leben schwer, denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit dem zweirädrigen Diebesgut nicht weit.
Die Codierung ermöglicht es, den tatsächlichen Eigentümer über den eingravierten Code zu ermitteln und schreckt somit potentielle Diebe zusätzlich ab. Die Codierung erschwert also mehr als nur den Weiterverkauf, insbesondere den über Flohmärkte oder via Internet. Die address- und personenbezogene Fahrradcodierung verewigt auf dem Rahmen des Fahrrads einen Code, der aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination besteht. Polizei oder Fundbüro können anhand des Codes in kurzer Zeit den Eigentümer des Fahrrads ermitteln und kontaktieren. Bei Kontrollen kann die Polizei sofort feststellen, ob der Benutzer des Rades auch dessen Eigentümer ist.
Alle erforderlichen Informationen und Formulare werden auf der Seite des https://adfc-bonn.de/codierung/neanderland/ angeboten.
Wichtig: Das Formular mit den Angaben zur Person und dem Fahrrad muss nicht nur ausgefüllt werden, sondern es muss damit das eigentliche Codierformular erzeugt und ausgedruckt werden; dieses Codierformular enthält den Barcode, der für das Codieren notwendig ist.
Die Codiergebühren sind wie folgt:
- Nichtmitglieder: 15 €
- ADFC-Mitglieder : 5 €
- Kinderräder über 20“: 5 €
Wenn kein Codierformular vorhanden ist, entstehen Zusatzkosten von 5 € für das Erstellen dieses Formulars.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, allerdings erleichtert das die Planung
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