Der Vorstand
lädt gemäß § 8 unserer Satzung alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung findet statt
am: Freitag, 4. April 2025, 18:30 Uhr
Ort: Gronauer Wirtshaus, Hauptstraße 20, 51465 Bergisch Gladbach
Tagesordnung:
Anlage zur Tagesordnung
Betr.: ADFC-Mitgliederversammlung am Freitag, 4. April 2025
Hier: Antrag auf Satzungsänderung anlässlich Ausgründungdes ADFC Oberberg
Der Vorstand des ADFC KV RheinBerg-Oberberg beantragt folgende Änderungen der Satzung:
1. In § 1 wird der Vereinsname geändert von „ADFC RheinBerg-Oberberg e.V.“ in „ADFC Rhein-Berg e.V.“.
2. In § 1 wird der Passus „und für den Oberbergischen Kreis“ ersatzlos gestrichen.
3. In § 4 und § 5 wird der Passus „oder im Oberbergischen Kreis“ ersatzlos gestrichen.
Die Satzungsänderung wird gültig zum Zeitpunkt der Eintragung des neuen ADFC Oberberg e.V. in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes.
Der Vorstand wird die Namensänderung und die geänderte Satzung dem zuständigem Vereinsregister und dem zuständigen Finanzamt mitteilen.
Bitte den ADFC-Mitgliedsausweis nicht vergessen!
Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens 1. März 2025 schriftlich an den
ADFC RheinBerg-Oberberg e. V.
c/o Radstation Bergisch Gladbach
Stationsstraße 3
51465 Bergisch Gladbach
oder
E-Mailadresse vorstand@adfc-berg.de
gesandt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
Aktiv stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Das Stimmrecht kann nur bei persönlicher Anwesenheit ausgeübt werden.
Eine Stimmübertragung ist unzulässig.
Voraussetzung für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Wahl.
Die ADFC Landesversammlung findet voraussichtlich im Frühjahr statt. Der Kreisverband RheinBerg-Oberberg
ist dort mit zwei Delegierten vertreten. Dementsprechend werden mindestens zwei Delegierte plus Ersatzdelegierte gewählt. Bei der Listenwahl der Delegierten genügt eine Stimmenzahl von mehr als einem Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen.
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Interessenten als Delegierte/r für die Landesversammlung werden gebeten, sich vorab, per Mail, zu melden.
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Eine Vorabmeldung ist nicht zwingend notwendig, erleichtert jedoch eine eventuelle Listenwahl erheblich.
Die Organisation und Kosten für Bahnfahrt und Übernachtung übernimmt der ADFC RheinBerg-Oberberg e.V.
Für einen satzungsändernden Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen der bei Sitzungsbeginn
erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Auch in Zukunft wollen wir Euch über unsere Arbeit und wichtige Ereignisse auf dem
Laufenden halten. Dabei sind Newsletter und E-Mail schnelle und kostengünstige
Medien. Leider haben wir nicht von allen Mitgliedern die E-Mail-Adressen.
Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, bitten wir Euch,
eure E-mail-Adresse unterwww.adfc.de/aenderung zu hinterlegen. Vielen Dank für eure
Mithilfe!
Mit fahrradfreundlichen Grüßen vom Vorstand
Bernhard Werheid, 1.Vorsitzender
Gisela Häck, 2.Vorsitzende
Lothar Wirths, Schatzmeister
Telefon 02202-709673 (Anrufbeantworter).
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