Das Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC

ADFC Rhein-Berg

Mitgliederversammlung 2025


Termin
Fr. 4. Apr. 2025 16:30 - 19:00
Hauptstraße 20, 51465 Bergisch Gladbach

Service

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Kontakt

Herr Bernhard Werheid
Tel: 0157 33259478
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Einladung zur Mitgliederversammlung 2025 des ADFC RheinBerg-Oberberg e. V.



Der Vorstand
lädt gemäß § 8 unserer Satzung alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung findet statt

am: Freitag, 4. April 2025, 18:30 Uhr
Ort: Gronauer Wirtshaus, Hauptstraße 20, 51465 Bergisch Gladbach

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Vorstand
  2. Wahl Versammlungsleiter*in
  3. Wahl Protokollführer*in
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Versammlungsleitung
  5. Frau Gabriele Pütz ist, in Vertretung von Inga Terber, kommissarisch zur Kassenprüferin ernannt worden. Dies sollte hier nachträglich      bestätigt werden.
  6. Berichte
       a) des Vorstandes
       b) des Schatzmeisters
       c) der Rechnungsprüfer*Innen
       d) des Fahrradtourenkoordinators
  7. Diskussion zu den Berichten
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Ausblick
  10. Wahlen
    a. Wahl des gesamten Vorstands (Einzelwahl)
    b. der Kassenprüfer*innen
    c. Wahl der Delegierten (Vertreter) zur Landesversammlung
  11. Diskussion und Beschluss der Anträge
  12. Verschiedenes, ohne Beschlussfassung

Anlage zur Tagesordnung

Betr.: ADFC-Mitgliederversammlung am Freitag, 4. April 2025
Hier: Antrag auf Satzungsänderung anlässlich Ausgründungdes ADFC Oberberg

Der Vorstand des ADFC KV RheinBerg-Oberberg beantragt folgende Änderungen der Satzung:

1.    In § 1 wird der Vereinsname geändert von „ADFC RheinBerg-Oberberg e.V.“ in „ADFC Rhein-Berg e.V.“.
2.    In § 1 wird der Passus „und für den Oberbergischen Kreis“ ersatzlos gestrichen.
3.    In § 4 und § 5 wird der Passus „oder im Oberbergischen Kreis“ ersatzlos gestrichen.

Die Satzungsänderung wird gültig zum Zeitpunkt der Eintragung des neuen ADFC Oberberg e.V. in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes.

Der Vorstand wird die Namensänderung und die geänderte Satzung dem zuständigem Vereinsregister und dem zuständigen Finanzamt mitteilen.

Bitte den ADFC-Mitgliedsausweis nicht vergessen!

Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens 1. März 2025 schriftlich an den

ADFC RheinBerg-Oberberg e. V.
  c/o Radstation Bergisch Gladbach
  Stationsstraße 3
  51465 Bergisch Gladbach
oder
  E-Mailadresse vorstand@adfc-berg.de

gesandt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Wahlen


Aktiv stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Das Stimmrecht kann nur bei persönlicher Anwesenheit ausgeübt werden.
Eine Stimmübertragung ist unzulässig.
Voraussetzung für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Wahl.

Delegiertenwahl

Die ADFC Landesversammlung findet voraussichtlich im Frühjahr statt. Der Kreisverband RheinBerg-Oberberg
ist dort mit zwei Delegierten vertreten. Dementsprechend werden mindestens zwei Delegierte plus Ersatzdelegierte gewählt. Bei der Listenwahl der Delegierten genügt eine Stimmenzahl von mehr als einem Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen.
·
Interessenten als Delegierte/r für die Landesversammlung werden gebeten, sich vorab, per Mail, zu melden.
·
Eine Vorabmeldung ist nicht zwingend notwendig, erleichtert jedoch eine eventuelle Listenwahl erheblich.

Die Organisation und Kosten für Bahnfahrt und Übernachtung übernimmt der ADFC RheinBerg-Oberberg e.V.

Satzungsänderungen

Für einen satzungsändernden Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen der bei Sitzungsbeginn
erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Mitgliederinformationen

Auch in Zukunft wollen wir Euch über unsere Arbeit und wichtige Ereignisse auf dem
Laufenden halten. Dabei sind Newsletter und E-Mail schnelle und kostengünstige
Medien. Leider haben wir nicht von allen Mitgliedern die E-Mail-Adressen.

  • Selbstverständlich
    behandeln wir diese Daten mit gebotener Sorgfalt und beachten die Regeln
    des Datenschutzes.
  • Selbstverständlich
    können einmal erteilte Einverständniserklärungen widerrufen werden.
  • Selbstverständlich
    ist auch, dass nur der ADFC diese Daten zum Informieren seiner Mitglieder
    und Aktiven verwenden wird.

Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, bitten wir Euch,
eure E-mail-Adresse unterwww.adfc.de/aenderung  zu hinterlegen. Vielen Dank für eure
Mithilfe!

Mit fahrradfreundlichen Grüßen vom Vorstand

Bernhard Werheid, 1.Vorsitzender
Gisela Häck, 2.Vorsitzende
Lothar Wirths, Schatzmeister

Telefon 02202-709673 (Anrufbeantworter).

Merkmale

Versammlungen

Mitglieder- / Delegiertenversammlung