Der Kurs ist vorrangig für unsere Tourenleitenden und Aktiven im ADFC KV FFB.
Interessierte aus benachbarten Kreisverbänden können sich bei freien Plätzen gerne anmelden bzw. auf die Warteliste setzen lassen.
Wann: Sonntag, 01.02.2026 09:00 – 16:30 Uhr
Wo: Malteser Hilfsdienst e.V., Kreisgliederung Fürstenfeldbruck/Gröbenzell, Wildmoosstraße 30, D-82194 Gröbenzell
Wo genau: https://www.google.de/maps/place/Johanniter-Unfall-Hilfe+e.V.+-+Rettungswache+Gr%C3%B6benzell/@48.194599,11.3813492,184m/data=!3m1!1e3!4m6!3m5!1s0x479e78df58abdfad:0x9df58d03ed70c20f!8m2!3d48.19444!4d11.38228!16s%2Fg%2F11f4x2ws8x?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MTExMi4wIKXMDSoASAFQAw%3D%3D
Anmeldung: Eine Anmeldung per mail an adi.stumper@adfc-bayern.de mit Angabe von Name,Vorname, Geburtsdatum ist notwendig, da für Tourenleitende die Anmeldung bei der VBG durch mich gesammelt erfolgen muß.
Anmeldeschluß: 18.1.2026
Kosten: Für ADFC-Tourenleiter:innen in Bayern besteht die Möglichkeit, die Kosten für Erste-Hilfe-Maßnahmen über die zuständige Berufsgenossenschaft VBG abzurechnen.
Der Bund-Länder-Rat (BLR) des ADFC hat im März 2025 Vereinfachungen beschlossen beim erforderlichen Nachweis eines Erste-Hilfe-Zertifikates für Tourenleitende, TourGuides und Fahrsicherheitstrainer:innen. Den BLR-Beschluss findet Ihr hier: https://aktiv.adfc.de/startseite/artikel/vereinfachung-des-erste-hilfe-nachweis
Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Zertifizierung zum ADFC-TourGuide bzw. zum:zur Fahrsicherheitstrainer:in nun entkoppelt wurde vom Erste-Hilfe-Nachweis. Relevant ist in Zukunft, dass z. B. zum Zeitpunkt der Durchführung von ADFC-Radtouren eine aktuelle Ersthelfer:innenausbildung vorliegt – also zum Zeitpunkt der „aktiven Inanspruchnahme“ der Qualifikation.
Ein Erste-Hilfe-Nachweis ist maximal drei Jahre gültig und muss dann erneuert werden.
Die ADFC Bundeshauptversammlung (BHV) 2024 hat beschlossen, dass alle Personen, die ab 01.01.2026 eine ADFC-Tour leiten, einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben müssen. Die Prüfung des Erste-Hilfe-Nachweises obliegt den veranstaltenden Gliederungsvorständen und muss von diesen in der WebApp ab 2026 dokumentiert werden. Den BHV-Beschluss findet Ihr hier: https://aktiv.adfc.de/startseite/artikel/beschluesse-der-bhv-2024-zu-tourenleitenden
Wer aus beruflichen Gründen regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse absolviert (z. B. medizinisches Personal, betriebliche Ersthelfende, Pflegekräfte), muss dies ebenfalls der durchführenden ADFC-Gliederung nachweisen, benötigt jedoch keinen zusätzlichen Kurs.Ausnahmen zur Erste Hilfe-Regelung gelten weiterhin und müssen ebenfalls dokumentiert werden. Den BLR-Beschluss September 2024 findet Ihr hier.
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