Auf Fahrrädern und Anhängern kann die sogenannte Eigentums-Identifizierungs-Nummer (EIN) eingeprägt werden. Diese besteht aus dem Kennzeichen der Stadt, dem Straßencode, der Hausnummer, den Initialen der Eigentümerin bzw. des Eigentümers und der aktuellen Jahreszahl. Die EIN wird an einer gut sichtbaren Stelle in den Rahmen eingeprägt und anschließend mit einem Aufkleber versiegelt.
Sollte das Fahrrad gestohlen werden, kann es durch die EIN von der Polizei direkt der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer zugeordnet werden. Das erleichtert die Feststellung des Diebstahls und die Rückführung des Fahrrads.
Der gut sichtbare Aufkleber dient dadurch auch schon als eine vorbeugende Maßnahme gegen Diebstahl.
Bitte bringt den Personal- und Mitgliedsausweis, den Kaufbeleg sowie den ausgefüllten Codierauftrag mit, den ihr unter folgendem Link schon vorab ausfüllen und downloaden könnt:
https://www.adfc-bonn.de/codierung/krefeld
Sollte es sich um ein Leasing-Fahrrad handeln, ist eine Codierung nicht möglich.
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