Das Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC

ADFC Mannheim

Mehr Abstand beim Überholen (3)


Termin
Sa. 21. Aug. 2021 08:00 - 12:00
Rheingoldstraße, 68199 Mannheim

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Herr Gerd Hüttmann
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Die Ende April 2020 in Kraft getretene neue Straßenverkehrs-Ordnung („Fahrradnovelle“) nebst Bußgeldkatalog hatte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht, für die der ADFC lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim
Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen.
Dieser Abstand muss auch eingehalten werden, wenn die Radfahrenden auf einem Schutzstreifen fahren.
Auf Straßen außerorts beträgt der Mindestabstand 2 m.

Häufig nennen Radfahrende einen zu geringen Abstand durch überholende Kraftfahrzeuge als Grund das Fahren auf der Fahrbahn zu vermeiden.
Je größer und schneller die überholenden Fahrzeuge sind, desto stärker wirken sich neben dem Erschrecken vor allem bei geringem Abstand aerodynamische Effekte wie Luftverwirbelungen oder Sogwirkungen aus. Diese können zu einem Fahrradunfall führen ohne dass eine eigentliche Berührung stattfindet. Lastwagenfahrende sind daher in besonderem Maße verpflichtet Radfahrende nur zu überholen, wenn die verfügbare
Fahrbahn dafür breit genug ist.

Beim Überholen von Kindern oder anderen erkennbar unsicheren Radfahrenden müssen Kraftfahrende immer damit rechnen, dass unvorhersehbar größere Lenkausschläge einen besonders großen Sicherheitsabstand erfordern. Radfahrende selbst müssen einen hinreichenden Sicherheitsabstand zu geparkten Kraftfahrzeugen einhalten, um Kollisionen mit ordnungswidrig geöffneten Fahrzeugtüren zu vermeiden.

Die Bußgelder reichen von € 30, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde bis zu € 100 und einem Punkt, wenn durch unzureichenden
Sicherheitsabstand ein Kind, ein hilfsbedürftiger oder älterer Mensch geschädigt wurde. Auch die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen sind auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht und auch das Halten auf Schutzstreifen ist jetzt ausdrücklich verboten.

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