Einladung zur
Mitgliederversammlung 2021 des ADFC RheinBerg-Oberberg e. V.
der Vorstand lädt alle Mitglieder
des ADFC Kreisverbandes RheinBerg-Oberberg e. V. herzlich zur jährlichen
Mitgliederversammlung
am Donnerstag, 14. Oktober 2021, um 19 Uhr
ins Gronauer Wirtshaus, Hauptstr. 20, in Bergisch Gladbach ein.Tagesordnung:
Bitte ADFC-Mitgliedsausweis nicht vergessen!
Nur mit Anmeldung
Bitte meldet
euch zu der Mitgliederversammlung bis zum 10. Oktober 2021 beim Vorstand an. Nutzen
Sie hierfür die Briefform (s.u.), unsere E-Mailadresse info@adfc-berg.deoder rufen Sie uns unter der
Rufnummer 02202-709673 an (Anrufbeantworter).Nach
heutigem Stand benötigen wir am Einlass zur Versammlung einen GGG-Nachweis, dass
Sie also GETESTET, GEIMPFT oder GENESEN sind.
Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens 25. September 2021 schriftlich
an den
ADFC RheinBerg-Oberberg e. V.
Oberheidkamper Str. 52
51469 Bergisch Gladbach
gesandt werden.
Es gilt das Datum des Poststempels.
- Du möchtest unseren Verein
weiterentwickeln?
- Du suchst neue Herausforderungen?
- Du hast Lust gemeinsam Pläne und Strategien zu entwerfen?
- Du hast Spaß daran\, Dinge zu organisieren?
- Du möchtest gerne Verantwortung übernehmen?
Dann bist Du hier genau richtig! Denn bei der
Mitgliederversammlung wird ein neuer Vorstand für 2 Jahre gewählt. Du zögerst
noch? Keine Angst, niemand wird allein gelassen. Selbstverständlich führen wir
Dich in Deine neuen Aufgaben ein. Du hast noch Fragen? Gerne würden wir Dich
kennen lernen! Melde Dich daher bitte baldmöglichst bei den Ansprechpartnern
(rechts).
Wir freuen uns auf Deine Nachricht
Die ADFC Landesversammlung findet voraussichtlich
im Frühjahr statt. Der Kreisverband RheinBerg-Oberberg ist dort mit zwei
Delegierten vertreten. Dementsprechend werden mindestens zwei Delegierte plus
Ersatzdelegierte gewählt. Bei der Listenwahl der Delegierten genügt eine Stimmenzahl
von mehr als einem Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen.Interessenten als Delegierte/r für die
Landesversammlung werden gebeten, sich vorab, per Mail, zu melden.Eine Vorabmeldung ist nicht zwingend notwendig, erleichtert jedoch die
Listenwahl erheblich.Die Organisation und Kosten für Bahnfahrt und
Übernachtung übernimmt der ADFC RheinBerg-Oberberg e.V.
Informationen
Aktiv stimm- und wahlberechtigt sind alle
Mitglieder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht kann nur bei
persönlicher Anwesenheit ausgeübt werden. Eine Stimmübertragung ist unzulässig.
Voraussetzung für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 18. Lebensjahres
zum Zeitpunkt der Wahl.
Für einen satzungsändernden Beschluss ist
eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen der bei Sitzungsbeginn erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Auch in Zukunft wollen wir Euch über unsere
Arbeit und wichtige Ereignisse auf dem Laufenden halten. Dabei sind Newsletter
und E-Mail schnelle und kostengünstige Medien. Leider haben wir nicht von allen
Mitgliedern die E-Mail-Adressen.
Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, bitten wir Euch eure Email-Adresse unterwww.adfc.de/aenderungzu hinterlegen. Vielen Dank für eure Mithilfe!
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