Rad-Dialog "Abstand"
Donnerstag, 10. November 19-20:30 Uhr
https://youtu.be/PtT5mqrLlTo
Moderation:
Jan-Georg Plavec
Gäste:
- Timon Kuntz\, Ref. 31 Einsatz Lagezentrum Verkehr Innenministerium Baden-Württemberg
- Jochen Klima\, Vorsitzender Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
- Martin Junghöfer\, Diplom-Psychologe
- Gudrun Zühlke\, Landesvorsitzende ADFC Baden-Württemberg
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 dürfen Radfahrende nur mit mindestens 1,5 Meter innerorts und zwei Metern bei radelnden Kindern sowie außerorts überholt werden.
Zu enges Überholen von Radfahrenden ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich – viele Radfahrer*innen fühlen sich dadurch unsicher. Das führt wiederum dazu, dass viele Menschen das Fahrrad erst gar nicht nutzen. Denn nur wer sich sicher fühlt, steigt auch aufs Rad!
Deshalb ist das Thema Überholabstand eines unserer drei Kernthemen der Kampagne "Das Rad kommt - mit Sicherheit!".
(StVO) klare Regeln, die eingehalten werden müssen: Innerorts sind 1,5 Meter als Mindestüberholabstand festgeschrieben. Sind Kinder unterwegs oder wird außerorts überholt, sind es zwei Meter. Die Realität sieht aber anders aus: Noch immer wird zu eng überholt, auf dem Land wie in der Stadt.
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