Schutz vor Fahrraddiebstahl
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club bietet Codierung an
Am kommenden Samstag, den 24.09.2022, codiert der ADFC Kamen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr Fahrräder auf dem Schulhof des Städt. Gymnasiums Kamen, Hammer Str. 19. Zum Schutz vor Corona gilt auch hier die allgemeine Masken- und Abstandspflicht.
Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht Langfingern das Leben schwer. Denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit dem Diebesgut nicht weit. Die Codierung zeigt der Polizei sofort, wer der rechtmäßige Eigentümer ist. Die Codierung erschwert den Weiterverkauf über Flohmärkte und über das Internet. Der Verkaufswert sinkt, während der Grad der Abschreckung steigt. Eine Codierung kann, wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, die Zahl der Diebstähle deutlich senken und die Aufklärungsrate erhöhen.
Seit dem Jahr 2016 ist der ADFC Kreisverband im Besitz eines Nadelcodierungsgerätes. Bei der Codierung wird der Code mit einem speziellen Verfahren 0,1 bis 0,2 Millimeter tief in das Metall des Fahrradrahmens eingraviert. Ein Aufkleber mit Sichtfenster verhindert die Korrosion. Die Codierung wird auf der rechten Seite des Sattelrohres angebracht. Fahrräder mit Carbon- und Titanrahmen können leider nicht vom ADFC codiert werden. Codierungsaufkleber aus Spezialfolie u.a. für Carbonrahmen gibt es z.B. bei: www.Fahrradcodierung.com
Eine Codierung kostet für ADFC-Mitglieder 5 Euro und für Nichtmitglieder 10 Euro. Auch andere Geräte wie Rollatoren und Rollstühle können codiert werden.
Die folgenden Dinge sind zu einer Fahrradcodierung mitzubringen:
- Das eigene Fahrrad
- Ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag\, Rechnung\, Quittung). Bei Fehlen eines Eigentumsnachweises besteht der ADFC auf einer Eigentumserklärung, die der Polizei zur Überprüfung zugesandt wird.
- Etwas Zeit. Eine Codierung dauert etwa 10 Minuten.
- Ein Identitätsnachweis (Personalausweis)
- neben den o.g. Unterlagen wäre es von zeitlichem Vorteil\, wenn im Voraus die Rahmennummer und ihre Position am Fahrzeug ermittelt wird; in vielen Fällen befindet sie sich unter oder auf dem Tretlager.
Ein möglicher Umzug ist kein Argument gegen die Fahrradcodierung. Anhand der alten Adresse kann das Einwohnermeldeamt den aktuellen Wohnsitz schnell feststellen. Wer viel umzieht, kann auch seinen festen Zweitwohnsitz für die Codierung verwenden.
Wer sein codiertes Fahrrad verkaufen will, sollte mit dem Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen und ihm die Codierpapiere überlassen. Der ADFC bietet auf seinen Internetseiten hierzu einen Musterkaufvertrag an.
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