Einladung zur Mitgliederversammlung 2023 des ADFC RheinBerg-Oberberg e. V.
der Vorstand lädt alle Mitglieder des ADFC Kreisverbandes RheinBerg-Oberberg e. V. herzlich zur jährlichen
Mitgliederversammlung
am Freitag, 31. März 2023, um 19 Uhr
ins Gronauer Wirtshaus, Hauptstr. 20, in Bergisch Gladbach ein.
Tagesordnung:
Bitte
den ADFC-Mitgliedsausweis nicht vergessen!
Nur mit
Anmeldung
Bitte meldet euch zu der Mitgliederversammlung bis zum 10. März 2023 beim Vorstand an. Nutzen
Sie hierfür die Briefform (s.u.), unsere E-Mailadresse info@adfc-berg.deoder rufen Sie uns unter der
Rufnummer 02202-709673 an (Anrufbeantworter).
Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens 25. Februar 2023 schriftlich an den
ADFC RheinBerg-Oberberg e. V.
Oberheidkamper Str. 52
51469 Bergisch Gladbach
gesandt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
- Du möchtest unseren Verein weiterentwickeln?
- Du suchst neue Herausforderungen?
- Du hast Lust gemeinsam Pläne und Strategien zu entwerfen?
- Du hast Spaß daran\, Dinge zu organisieren?
- Du möchtest gerne Verantwortung übernehmen?
Dann bist Du hier genau richtig! Denn bei der Mitgliederversammlung wird ein neuer Vorstand für 2 Jahre gewählt. Du zögerst noch? Keine Angst, niemand wird allein gelassen. Selbstverständlich führen wir Dich in Deine neuen Aufgaben ein. Du hast noch Fragen? Gerne würden wir Dich kennen lernen! Melde Dich daher bitte baldmöglichst bei den Ansprechpartnern (rechts).
Wir freuen uns auf Deine Nachricht
Die ADFC Landesversammlung findet voraussichtlich
im Frühjahr statt. Der Kreisverband RheinBerg-Oberberg ist dort mit zwei
Delegierten vertreten. Dementsprechend werden mindestens zwei Delegierte plus
Ersatzdelegierte gewählt. Bei der Listenwahl der Delegierten genügt eine Stimmenzahl
von mehr als einem Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen.
**Interessenten als Delegierte/r für die Landesversammlung werden gebeten, sich vorab, per Mail, zu melden.
**Eine Vorabmeldung ist nicht zwingend notwendig, erleichtert jedoch die Listenwahl erheblich.
Die Organisation und Kosten für Bahnfahrt und Übernachtung übernimmt der ADFC RheinBerg-Oberberg e.V.
Informationen
Aktiv stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht kann nur bei persönlicher Anwesenheit ausgeübt werden. Eine Stimmübertragung ist unzulässig.
Voraussetzung für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Wahl.
Für einen satzungsändernden Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen der bei Sitzungsbeginn erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Auch in Zukunft wollen wir Euch über unsere
Arbeit und wichtige Ereignisse auf dem Laufenden halten. Dabei sind Newsletter
und E-Mail schnelle und kostengünstige Medien. Leider haben wir nicht von allen
Mitgliedern die E-Mail-Adressen.
Um den bürokratischen Aufwand so gering
wie möglich zu halten, bitten wir Euch eure Email-Adresse unterwww.adfc.de/aenderungzu hinterlegen. Vielen Dank für eure Mithilfe!
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