Der ADFC demonstriert auf dem Albrechtsplatz in Dessau-NORD an diesem Samstag für:
1. Die Einhaltung des gesetzlichen Überholabstandes von 1\,5 Meter innerorts oder 2 Meter außerorts nach Maßgabe der StVO §5 (4) dort nachzulesen und
2. Das Aufstellen von Verkehrszeichen 277.1 für ein "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen” mit dem Ziel die allgemeine Verkehrsvorschrift der StVO §5 (4) sinnvoll zu ergänzen\, weil es sich am neugebauten Albrechtsplatz um eine Planung handelt\, die zeitlich vor der Novellierung der StVO erstellt wurde. Folgende Gründe der Verwaltungsvorschrift für die StVO zu Verkehrszeichen 277.1 sind erfüllt:
a) Es handelt sich im Zuge der einspurigen, getrennten Richtungsfahrbahnen um eine besondere Engstelle, die das Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn nicht ermöglicht
b) Der kurvige Verlauf an der Südseite mit der Vereinigung der Richtungsfahrbahnen und die Verschwenkung bedeuten eine regelmäßig nur schwer zu überblickende Verkehrslage, die das sichere Überholen von einspurigen Fahrzeugen, resp. Radverkehr auf der Fahrbahn nicht gewährleistet.
Wir laden alle Radfahrenden ein, diese Anliegen auf der Kundgebung zu unterstützen und dafür einzutreten.
Bitte die Tagespresse, Twitter und Instagram verfolgen, falls sich mögliche Änderungen ergeben.
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